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BDEW-Stellungnahme zur Festlegung eines Anspruchs auf Weitergeltung von Vereinbarungen über individuelle Netzentgelte

Der BDEW fordert klare Fristen und eindeutige Kriterien für die Überprüfung von Nachweisen

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Festlegung eines Anspruchs auf Weitergeltung von Vereinbarungen über individuelle Netzentgelte
 

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) plant eine Festlegung eines Anspruchs auf Weitergeltung der Vereinbarung individueller Netzentgelte. Dazu hat sie Eckpunkte zur Konsultation gestellt und am 14. September 2022 eine Vorläufige Anordnung beschlossen.

Aus Sicht des BDEW kann die Überprüfung von Nachweisen, ob ein Letztverbraucher weiterhin begünstigt sein darf, durch die Netzbetreiber nicht gewährleistet werden. Daher schlägt der BDEW vor, diese Aufgabe durch die verantwortliche Regulierungsbehörde umsetzen zu lassen. Es braucht klare Fristen und objektiv eindeutig bewertbare Anforderungen, um Unsicherheiten bei der Abrechnung sowohl beim Letztverbraucher als auch beim Netzbetreiber zu vermeiden. Details finden Sie in der Stellungnahme.

 

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