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Eckpunkte der Bundesnetzagentur zu Anreizmechanismen für die Versorgungsqualität von Energieversorgungsnetzen

Konsultation der Großen Beschlusskammer Energie vom 14. Oktober 2024

Die Bundesnetzagentur will die Anreizregulierung für Stromverteilnetzbetreiber um Anreize zur Steigerung der „Energiewendekompetenz“ erweitern. Ihren Eckpunkten zufolge plant die Behörde zu diesem Zweck eine Erweiterung des Qualitätselementes in der Regulierungsformel. Bislang sind Versorgungsunterbrechungen alleiniger Bestandteil des Qualitätselements. Zudem soll das Qualitätselement erstmals auch bei Verteilnetzbetreibern mit weniger als 30.000 Kunden Anwendung finden.

In einer ersten Festlegung sollen bis Ende 2025 Kennzahlen zur Energiewendekompetenz der einzelnen Verteilnetzbetreiber bestimmt und im Anschluss über mehrere Jahre zunächst nur veröffentlicht werden. Anreize in Form von Boni und Pönalen sollen dann in einer späteren Festlegung folgen. Die aktuellen Pläne der BNetzA für Kennzahlen drehen sich um Anzahl und Höhe von Netzanschlüssen, Digitalisierung und Smart Grids sowie die Standardisierung.

Aus Sich des BDEW müssen jedwede Indikatoren und Kennzahlen zwingend die regional höchst unterschiedlichen Versorgungsaufgaben der Netzbetreiber berücksichtigen. Zudem ist eine Verengung der Anreize für Energiewendekompetenz auf das Qualitätselement zu vermeiden.

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