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Marktkommunikation: Unavailability_MarketDocuments

BDEW veröffentlicht Einführungsszenario zu den geänderten Datenformatvorgaben

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© ASSOCIATED PRESS / Picture Alliance

Ab dem 1. April 2024 sind Nichtbeanspruchbarkeiten und marktbedingte Anpassungen für einen Erfüllungstag zu übermitteln. Das heißt, der Zeitraum einer Meldung des Unavailability MarketDocuments entspricht immer einem Kalendertag und nicht mehr wie bisher einem vom Nachrichtenersteller frei wählbaren Zeitraum.

Als Unterstützung zur Umsetzung hat der BDEW die Anwendungshilfe „Einführungsszenario Unavailability MarketDocument“ erstellt und dem Markt zur Verfügung gestellt. Da Nichtbeanspruchbarkeiten schon für längere Zeiträume, auch über den 01. April 2024 hinaus, vorliegen können und in Abhängigkeit zu den Planungsdatenmeldungen stehen, wird im Einführungsszenario dargelegt, wie die Umstellung aufeinander abgestimmt erfolgt.

Die Formatänderungen sind den EDI@Energy-Dokumenten Unavailability MarketDocument AWT 1.1 und Unavailability MarketDocument FB 1.1 zu entnehmen. Sie sind gem. Mitteilung Nr. 35 zu den Datenformaten zur Abwicklung der Marktkommunikation der Bundesnetzagentur (BNetzA) zum 1. April 2024 zu implementieren.

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