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Erdgas, Strom und Heizwärme sowie Wasser und Abwasser. Der BDEW vertritt über 2000 Unternehmen.

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Der BDEW erarbeitet Branchenpositionen, findet Lösungen, erstellt Zahlenmaterial und Grafiken und bereitet diverse Informationen rund um die Themen der Energie- und Wasserwirtschaft auf.

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Zahl der Woche / Mehr als jede dritte neue Wohnung…

… erhält eine Wär­me­pum­pe als Heiz­sys­tem. Im Bestand sind heute Gas, Öl und Fernwärme die we­sent­li­chen En­er­gie­trä­ger

Wär­me­pum­pen waren im ver­gan­ge­nen Jahr erstmals die be­lieb­tes­te Heiz­tech­no­lo­gie für Woh­nungs­neu­bau­ten: Mit einem Anteil von 38 Prozent wird mehr als jede dritte im ver­gan­ge­nen Jahr fer­tig­ge­stell­te Wohnung mit einer Wär­me­pum­pe beheizt (2021: 33 Prozent). Der Anteil neuer Wohnungen mit Gas­hei­zung sank un­ter­des­sen von 34 auf 29 Prozent. Rund jede vierte neue Wohnung wurde an ein Fern­wär­me­netz an­ge­schlos­sen. Das zeigt eine Aus­wer­tung des BDEW.

Im Ge­bäu­de­be­stand do­mi­nie­ren hingegen noch immer Gas­hei­zun­gen. So wird jede zweite Be­stands­woh­nung in Deutsch­land mit Gas beheizt. In einem Viertel der Wohnungen kommt Heizöl zum Einsatz, in 14 Prozent Fernwärme. Wär­me­pum­pen spielen hier mit drei Prozent noch eine un­ter­ge­ord­ne­te Rolle.

„Die Zahlen zeigen, wie viel­fäl­tig die Be­hei­zungs­struk­tur in Deutsch­land ist. Auch in Zukunft werden wir un­ter­schied­li­che Heiz­tech­no­lo­gi­en benötigen, um den re­gio­na­len Ge­ge­ben­hei­ten, der he­te­ro­ge­nen Ge­bäu­de­struk­tur und der un­ter­schied­lich aus­ge­bau­ten und aus- und um­zu­bau­en­den Netz­in­fra­struk­tur gerecht zu werden“, sagt Kerstin Andreae, Vor­sit­zen­de der BDEW-Haupt­ge­schäfts­füh­rung. „Es ist absolut richtig, dass die Bun­des­re­gie­rung ins­be­son­de­re im Woh­nungs­neu­bau einen Fokus auf Wär­me­pum­pen und Fernwärme legt. Im Bestand werden wir jedoch in be­stimm­ten Fällen auch gas­ba­sier­te Systeme benötigen – künftig al­ler­dings betrieben mit grünen Gasen, wie zum Beispiel Was­ser­stoff und Biomethan. Es ist daher gut, dass die Bun­des­re­gie­rung das Ge­bäu­de­ener­gie­ge­setz in diese Richtung geöffnet hat und bis zum Vorliegen der Wär­me­pla­nung vor Ort den Einbau was­ser­stoff­fä­hi­ger Gas­hei­zun­gen und je nach Ge­ge­ben­hei­ten vor Ort darüber hinaus er­mög­licht.“

Auch deshalb sei es wichtig, das Ge­bäu­de­ener­gie­ge­setz eng mit der kom­mu­na­len Wär­me­pla­nung zu verzahnen: „Vor Ort kann am besten ent­schie­den werden, welche Tech­no­lo­gie am sinn­volls­ten ist, um die Wär­me­ver­sor­gung schnell und effizient kli­ma­neu­tral zu machen. Um allen Be­tei­lig­ten, vom Haus­ei­gen­tü­mer bis zum Netz­be­trei­ber, Planungs- und In­ves­ti­ti­ons­si­cher­heit zu geben ist es richtig, dass Über­gangs­fris­ten für einen Hei­zungs­wech­sel nun am Vorliegen einer kom­mu­na­len Wär­me­pla­nung aus­ge­rich­tet werden sollen.“

Weitere Zahlen, Daten und Grafiken zum Wär­me­markt finden Sie im „BDEW-Sta­tus­re­port Wärme“ (zu den in der Zahl der Woche the­ma­ti­sier­ten Zahlen siehe dort ins­be­son­de­re die Folien 26 und 29).

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